Widerruf – auf die richtige Form achten
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- Erstellt am Donnerstag, 10 März 2011 02:20
Internethändler haben nicht nur die Verpflichtung, im Internetangebot selbst transparent auf ein Widerrufs- oder Rückgaberecht hinzuweisen. Gern übersehen wird, dass der Internethändler gegenüber dem Verbraucher auch die Verpflichtung hat, über das Widerrufsrecht spätestens bis zur Warenlieferung in Textform zu informieren. Textform ist hier alles von einer E-Mail aufwärts, also entweder eine Information mit der gesamten Widerrufsbelehrung per E-Mail oder der Ware beigefügt.
Film online gestellt – Urheberrecht verletzt
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- Erstellt am Mittwoch, 09 März 2011 02:20
Wer als Betreiber eines Internetcafés einen Internetanschluss öffentlich zugänglich macht, ist urheberrechtlich verantwortlich, wenn seine Kunden den Anschluss für die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen und Musik nutzen.

