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Widerruf – auf die richtige Form achten

Internethändler haben nicht nur die Verpflichtung, im Internetangebot selbst transparent auf ein Widerrufs- oder Rückgaberecht hinzuweisen. Gern übersehen wird, dass der Internethändler gegenüber dem Verbraucher auch die Verpflichtung hat, über das Widerrufsrecht spätestens bis zur Warenlieferung in Textform zu informieren. Textform ist hier alles von einer E-Mail aufwärts, also entweder eine Information mit der gesamten Widerrufsbelehrung per E-Mail oder der Ware beigefügt.

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Film online gestellt – Urheberrecht verletzt

Wer als Betreiber eines Internetcafés einen Internetanschluss öffentlich zugänglich macht, ist urheberrechtlich verantwortlich, wenn seine Kunden den Anschluss für die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen und Musik nutzen.

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