Allgemeine Geschäftsbedingungen
Holistic-IT Helmut Knaack
(im folgenden Holistic-IT)
Stand: Dezember 2010
§1 Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Holistic-IT bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Holistic-IT eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Holistic-IT behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von Holistic-IT zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
§3 Preise
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Soweit nicht nichts anderes vereinbart ist, ist Holistic-IT an die in schriftlichen Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Holistic-IT genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen Holistic-IT zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Lieferzeit des Abrufvertrages berechtigen Holistic-IT zur Preisanpassung.
§4 Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferschriften beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Holistic-IT. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Holistic-IT nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Holistic-IT ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von Holistic-IT zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich Holistic-IT nur berufen, wenn diese den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Nach Beendigung von Service- / Dienstleistungen überprüft der Kunde sein System und bescheinigt Holistic-IT die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags, so keine Fehler festgestellt wurden.
Vereinbarte Termine müssen von beiden Seiten mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung kann Holistic-IT eine angemessene Gebühr erheben. Diese Regelung wird durch das Eintreten höherer Gewalt außer Kraft gesetzt.
§5 Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Holistic-IT verlassen hat. Holistic-IT versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an Holistic-IT trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Holistic-IT, sowie die gesamten Transportkosten.
§6 Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.
§7 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, EC-Cash, per Nachnahme-Bar, Nachnahme – Verrechnungsscheck, oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstrittig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an Holistic-IT zu leisten.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Holistic-IT zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von Holistic-IT gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Holistic-IT andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält Holistic-IT weiter am Vertrag fest, ist diese berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Holistic-IT steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist Holistic-IT berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Holistic-IT ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
§8 Datenschutz
Holistic-IT ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§9 Eigentumsvorbehalt
Holistic-IT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- oder Verarbeitung der von Holistic-IT gelieferten und noch in dessen Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag von Holistic-IT, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für Holistic-IT erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird Holistic-IT Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes, der durch sie gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von Holistic-IT gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für Holistic-IT.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Holistic-IT ab. Holistic-IT ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in ihrem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Holistic-IT hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist Holistic-IT berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von Holistic-IT die erhaltene Ware im verbleibendem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an Holistic-IT zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Holistic-IT liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird Holistic-IT auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach dessen Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.
§10 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Holistic-IT haftet jedoch nicht für erweiterte Herstellergarantien. Holistic-IT haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Der Käufer ist verpflichtet, sofort erkennbare Mängel des Liefergegenstandes unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Ware begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Käufer ist bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Kaufpreisminderung) oder Wandlung des Vertrages zu verlangen. Bei einem Austausch bzw. Neulieferung des Gegenstands kann es, aufgrund der Verfügbarkeit und Lieferzeit seitens unserer Lieferanten, bei der Abwicklung zu Verzögerungen von 4-8 Wochen kommen.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung bzw. des Lieferscheins der mit der Ware geliefert wurde, an Holistic-IT in der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Holistic-IT über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von Holistic-IT nicht befolgt, so entfällt jegliche Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn Änderungen an Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.
Sollte der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem es sich herausstellt, dass dieses nicht mangelhaft ist, bzw. nur aufgrund von unsachgemäßer Handhabung, nicht fachgerechter und oder auch fehlerhafter Installation einen Funktionsfehler vorweist, so liegt kein Mangel an dem Gegenstand vor. Holistic-IT ist dann berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für die Überprüfung bzw. Fehlerbeseitigung zu erheben. Die Kosten hierfür sind abhängig von dem entstandenen Zeitaufwand.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von Holistic-IT gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf Holistic-IT zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügenpflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch Holistic-IT die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Programme und oder Software verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlung beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch Holistic-IT schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
§11 Sonstige Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet Holistic-IT nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§12 Standardsoftware
Bei Lieferung von Standard-Software durch Holistic-IT erwirbt der Besteller hieran ein einfaches, nicht aber ausschließliches Nutzungsrecht. Dasselbe gilt, wenn die Software zusammen mit Hardware geliefert wird. Jede isolierte Weiterverwendung oder/und Vervielfältigung ist unzulässig, die Software darf nur für die dafür gelieferte Büromaschine eingesetzt werden und nur mit dieser zusammen im Rahmen des normalen Geschäftsganges weiterveräußert werden. Soweit die Lieferung in Standard-Software besteht, gelten die lizenzrechtlichen Bestimmungen des Herstellers, die von dem Kunden zu beachten sind; die von Holistic-IT eingeräumten Nutzungsrechte reichen insoweit in keinem Fall weiter, als es die Herstellerlizenz erlaubt. Auf Verlangen von Holistic-IT ist der Besteller zur jederzeitigen Auskunftserteilung über die Art der Verwendung der Software verpflichtet. Jede Weiterveräußerung ist unaufgefordert schriftlich anzuzeigen. In beiden Fällen ist die Richtigkeit der erteilten Auskünfte in geeigneter Weise zu belegen, ggf. glaubhaft zu machen, § 294 ZPO. Verstößt der Besteller gegen die vorgenannten Verpflichtungen ist er Holistic-IT gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des erzielten Weiterveräußerungspreises, mindestens jedoch in Höhe des Erwerbspreises, verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch Holistic-IT wird hierdurch nicht berührt.
§13 Spezial-Software / Programmentwicklungen
An Spezial-Software und Programmentwicklungen räumt Holistic-IT dem Besteller ein einfaches, nicht aber ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Die Software darf von dem Besteller nur zu dem vertragsgemäß bestimmten Gebrauch benutzt werden, und zwar in jedem Fall ausschließlich für eigene Zwecke. Eine Vervielfältigung der Software ist in jedem Falle untersagt. Eine Weiterveräußerung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Holistic-IT. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe oder/und Überlassung der Quellcodes. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist der Besteller zum Schadensersatz in Höhe des erzielten Veräußerungspreises, mindestens in Höhe des jeweils gültigen Verkaufspreises von Holistic-IT im Zeitpunkt der Verletzungshandlung verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Etwaige Mängel an Spezialsoftware oder Programmentwicklungen rechtfertigen in keinem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen im Hinblick auf in diesem Zusammenhang gelieferte Hardware oder/und Standard-Software. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Mängel, die auf von den Programmen erzeugten oder anderweitig eingegebenen Daten beruhen bzw. beruhen können.
§14 Reparatur-, Service- und Dienstleistungen
Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produktes nicht unbedingt erforderlich sind, (z.b. Scharniere, Klappen, kosmetische Teile). Serviceleistungen können auch telefonisch oder über das Internet erbracht werden. Soweit vereinbart können sie neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Die Leistung wird nach Wahl von Holistic-IT am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht.
Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige Preisliste. Die in der Preisliste festgelegten Anfahrtskosten sind in jedem Fall und unabhängig vom Ergebnis zu entrichten. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten. Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten. Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand von Holistic-IT wird in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einem Umstand beruht, der von Holistic-IT nicht zu vertreten ist. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat;
- der Auftrag storniert wurde und Holistic-IT bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird;
- die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Holistic-IT zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn Holistic-IT wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Holistic-IT, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Holistic-IT beruhen. In diesem Fall leistet Holistic-IT nach Wahl des Kunden Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ausgebaute oder/und ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über, es sei denn, sie werden dem Kunden belassen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Holistic-IT keine Haftung.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung an den Kunden abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes Lagergeld gemäß Rechnungslegung zu zahlen. Nach Ablauf von zwei Monaten entfällt jede Pflicht zu weiteren Aufbewahrung und auch jede Haftung für Beschädigung oder Untergang der Sache. Nach Ablauf der Zweimonatsfrist darf Holistic-IT die Sache zur Deckung eigener Forderungen oder Kosten gegen den Kunden freihändig veräußern, wobei ein etwaiger Mehrerlös dem Kunden zusteht. Ausgebaute Teile sind Sondermüll und im Zweifel von dem Kunden auf dessen Kosten zu entsorgen.
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Zeitliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Holistic-IT zustande.
§15 Probelieferung / Miete
Zur Erprobung oder sonst wie leihweise gelieferte Gegenstände oder Software sowie mietweise überlassene Waren verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.
§16 Schulung und Beratung
Bei Schulungen durch Holistic-IT werden die Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik entsprechend von Holistic-IT festgelegt. Einzelheiten werden in einem Schulungsvertrag verankert. Ansprüche gegen Holistic-IT wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, so berührt dies den Honoraranspruch von Holistic-IT nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchführung der Beratung oder/und Schulung von dem Vertrag zurück, stehen Holistic-IT 10 % der Netto-Vertragssumme, maximal jedoch 1.300,- € als pauschalierter Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
§17 Gerichtsstand
Anwendbares Recht für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Holistic-IT und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Lübeck als Gerichtsstand für alle sich mittel-und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
§18 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt, statt dessen tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht.

